Kritik an Umgang mit Anträgen in der Stadtverwaltung

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Die Plauener Stadtverwaltung scheint nicht mehr viel vom Gleichheitsgrundsatz und demokratischer Mitbestimmung zu halten, wie unsere Fraktion im letzten Wirtschaftsförderungsausschuss am 05.02.2024 erfahren durfte.

Hintergrund ist der Antrag der CDU-Stadtratsfraktion zur Einführung eines 9‑Euro-Tickets für die Plauener Straßenbahn. Diesen nahm die Stadtverwaltung, insbesondere Bürgermeisterin Kerstin Wolf, wohlwollend auf. Dieser Antrag wurde im September 2023 gestellt, genau wie der Antrag unserer Fraktion zur kostenlosen Nutzung der Straßenbahn zwischen den Haltestellen Tunnel und Oberen Bahnhof Plauen. Die Stellungnahme zu unserem Antrag wurde im Oktober 2023 im Stadtbau- und Umweltausschuss behandelt.

 

Die Bearbeitung unseres Anliegens erfolgte dabei ausgesprochen unsachlich. Seitens der Stadtverwaltung wurde der Fraktion Die Linke unterstellt, dass man die Bürger*innen zum Schwarzfahren animieren und Straftaten fördern würde. „Unser Ziel war es, die Straßenbahnnutzung auf der Kurzstrecke zwischen Stadtmitte und Oberen Bahnhof kostenfrei anzubieten. Die Belebung der Innenstadt, Hilfe zur Bewältigung der abschüssigen Bahnhofstraße für Senior*innen, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und ein attraktiver ÖPNV hätten die Folge sein können“, so Stadtrat Daniel Herold. Statt einer objektiven Prüfung dieses Anliegens bewegte sich Bürgermeisterin Wolf jedoch im Bereich der Meinungsmache. „In Folge war eine inhaltliche Diskussion im Ausschuss nicht mehr zu erzielen“, sagt Stadtrat Daniel Herold, „Möglicherweise war die inhaltliche Debatte nicht gewünscht, da dem zeitgleich kursierenden, thematisch ähnlichen Antrag der CDU, der Vorrang eingeräumt werden sollte“, gibt er zu bedenken.
In den Stellungnahmen der Verwaltung wird als Grund der Ablehnung unseres Antrages, die finanziellen Risiken für die Plauener Straßenbahn, genannt. Aber trifft dieser Grund nicht auch auf den Antrag der CDU zu, der noch ein größeres finanzielles Risikopotenzial birgt? Im Übrigen erfolgte eine schriftliche Stellungnahme zum Antrag der CDU erst kurz vor der Behandlung, allerdings diesmal im Wirtschaftsförderungsausschuss. Die unterschiedliche Vorgehensweise zu beiden Anträgen wirft die Frage auf, ob es darauf ankommt, welche Fraktion den Antrag stellt. Ist es nicht Pflicht der Verwaltungsspitze die Anliegen der Bürger*innen, sachlich und objektiv, ohne Ansehen der Person oder deren Parteimitgliedschaft zu prüfen?